Straffälligenhilfe
Die Straffälligenhilfe bietet Beratung und persönliche Unterstützung für Gefangene und Haftentlassene an. Dabei hat sie die soziale Reintegration zum Ziel.
Die Straffälligenhilfe bietet für Inhaftierte Unterstüzung bei:
- der Kontakterhaltung zur Familie und anderen Bezugspersonen
- der Bewältigung von Konflikten in der JVA
- der Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt
- der Beschaffung von Papieren
- der Erhaltung des Wohnraumes
- der Auflösung der Wohnung
Ziel: Vorbereitung auf die Entlassung
Die Hilfe für Haftentlassene umfasst:
- Arbeitssuche
- Entschuldung
- Beschaffung und Ausstattung einer Wohnung
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- Vermittlung an andere Beratungsstellen
- Allgemeine persönliche Beratung
Ziel: Soziale Wiedereingliederung